COVID-19

Empfehlungen und neue Reisebestimmungen

Obligatorische Verwendung von Masken

Seit dem 4. Mai 2020 und nach seiner Veröffentlichung im BOE ist die Verwendung von Masken, die Nase und Mund bedecken, für Passagiere ab 6 Jahren obligatorisch. Es sind nur chirurgische Masken oder obere Schutzmasken ohne Ausatemventil erlaubt. Wir empfehlen, die Vorschläge des Herstellers zu prüfen um entsprechende Änderungen vorzunehmen. Sie dürfen nur auf Flügen in ein Land oder aus einem Land, das ihre Verwendung in öffentlichen Verkehrsmitteln vorschreibt, mit den erforderlichen Ersatzteilen an Bord mitgeführt werden, um während des gesamten Fluges bis zum Verlassen des Abfertigungsgebäudes am Zielflughafen geschützt zu sein.

Passagiere, die ausnahmsweise und aufgrund einer schweren Lungenerkrankung mit einer vorhergesagten forcierten Vitalkapazität (FVC) von 55 % und einem DLCO-Grenzwert von 40 % oder mit einem GAP-Index von mehr als 5 oder geistigen oder körperlichen Behinderungen, die die ordnungsgemäße Verwendung einer Gesichtsmaske nicht zulassen, müssen bis zu 48 Stunden vor Abflug eine E-Mail mit diese ärztlichen Attest, das maximal 2 Monate vor Abflug erstellt wurde, an requerimientomedico@air-europa.com senden. Um die Reise antreten zu können, müssen Sie dieses Verfahren abgeschlossen haben und am Tag des Fluges an einem beliebigen Air Europa-Schalter am Flughafen ein negatives Zertifikat eines PCR-Tests vorlegen, der innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, zusätzlich zu den von den örtlichen Behörden am Zielort geforderten Gesundheitstests und Unterlagen.

 

Arten von Premium-Schutzmasken

ÄQUIVALENZEN FÜR FFP2-MASKEN:

Verordung Klassifikation
EN: 149:2001 FFP2
NIOSH-42CFR84 N95, R95, P95
GB2626-2006 KN95
AS/NZ 1716:2012 P2
KMOEL - 2017-64 Korea 1st Class

Japan JMHLW

Notification 214, 2018

 

DS

 

ÄQUIVALENZEN FÜR FFP3-MASKEN:

Verordnung Klassifikation
EN 149:2001 FFP3
NIOSH-42CFR84 N99, R99, P99, N100, R100, P100

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