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Im Handgepäck sind nur geringe Mengen an Flüssigkeiten erlaubt. Diese müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter aufbewahrt werden.

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  • Es ist gestattet, dass jeder Passagier in seinem aufgegebenen Gepäck bis zu 2 Liter Desinfektionsgel auf Alkoholbasis mitführt, in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 0,5 Litern.
  • Diese Behälter müssen ordnungsgemäß verschlossen sein.
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Kabine: Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Öle, Lotionen (inkl. Zahnpasta)—max. 100 ml pro Behälter, 1 Liter gesamt. In einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel getrennt vorzeigen.

Ausnahmen: Medikamente, Babynahrung, Muttermilch und Duty-Free-Flüssigkeiten in versiegelten STEB-Beuteln.

Aufgegebenes Gepäck: Größere Mengen erlaubt, sofern korrekt verschlossen. Alkohol >24 % und Öle mit Verpackungsvorschriften erlaubt.

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Kabine: Jeder Passagier darf Flüssigkeiten in Behältern bis 100 ml mitführen, verpackt in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel. Nur ein Beutel pro Passagier ist erlaubt.

Aufgegebenes Gepäck: Größere Mengen sind erlaubt, wenn sie sicher verschlossen und den Sicherheitsvorschriften entsprechend verpackt sind.

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