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Frauen, die über die 36. Schwangerschaftswoche (32, wenn es sich um eine unkomplizierte Zwillingsschwangerschaft handelt) hinausgehen, wird davon abgeraten, Flugreisen anzutreten. Wenn die Frau jedoch an diesen Daten reisen muss, muss sie ihren Arzt konsultieren, der entscheiden muss, ob sie fliegen kann oder nicht.

In diesem Fall sind die folgenden Informationen in das ärztliche Attest aufzunehmen:

  • Reisegenehmigung für die Frau (für die Hin- und Rückreise).
  • Anzahl der Schwangerschaftstage (basierend auf dem Ausstellungsdatum des Attests).
  • Voraussichtliches Geburtsdatum.
  • Erste Geburt oder nicht.
  • Einfache / Zwillingsschwangerschaft.
  • Komplikationen in der Schwangerschaft.

Der medizinische Dienst von Air Europa hat alle nicht abgedeckten Fälle und Ausnahmen zu genehmigen.

Waren diese Informationen für Sie von Interesse?