Jedes Gerät, das Kommunikationen sendet oder empfängt, muss im „Flugzeugmodus“ bleiben; wenn es diesen Modus nicht hat, muss es für die Dauer des Fluges abgeschaltet werden.
Informieren Sie sich hier über die einzelnen elektronischen Geräte, die während des Fluges benutzt werden können, und deren Bedingungen.
Der Passagier kann seine Drohne gemäß den Sicherheitsbedingungen für den Transport von Lithiumakkus tragen.
Solange es die Maße und das Gewicht des Handgepäcks nicht überschreitet, kann es in der Kabine als Ersatz für das Handgepäck transportiert werden.
Darüber hinaus sollte das Unternehmen über das Drohnenmodell zusammen mit seinen technischen Spezifikationen per E-Mail an folgende Adresse informiert werden: ssr.ux@air-europa.com
Akkus und Batterien sind für die Stromversorgung der von uns täglich benutzten elektronischen Geräte verantwortlich. Diese können aus verschiedenen Materialien und Größen bestehen, daher kann auch ihre Transportform variieren:
Die dafür vorgesehenen Transportbedingungen prüfen
Gefährliche Waren sind Gegenstände oder Substanzen, die die Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt gefährden können.
Sie haben folgende Eigenschaften: Sprengstoffe, entzündbare, nicht entzündbare und giftige Gase, entzündbare flüssige und feste Stoffe, Oxidationsmittel (Sauerstoffträger), giftige und infektiöse, radioaktive Stoffe, ätzende Stoffe und sonstige Stoffe und Gegenstände, einschließlich umweltgefährdender Stoffe, wie z. B.: Lithiumbatterien, Trockeneis, magnetisiertes Material, Verbrennungsmotoren, gentechnisch veränderte Organismen, Stoffe mit hohen Temperaturen, Rettungsmaterial, Verbrauchsgüter, Chemie- und Erste-Hilfe-Kästen.
Diese Gegenstände oder Substanzen dürfen NICHT im Gepäck der Passagiere befördert werden, außer sie werden so transportiert, wie in dem folgenden Link angegeben:
GEFÄHRLICHE GÜTER UND BEFÖRDERUNGSART
Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an folgende Adresse: ssr.ux@air-europa.com