Zugänglichkeit

Erklärung zur Zugänglichkeit


Information über Dienstleister

Diese Website wird von AIR EUROPA LINEAS AÉREAS, S.A.U. betrieben

Telefonnummer: 911 40 15 01

Webseite:  https://www.aireuropa.com/es/es/home 

 

Allgemeiner Überblick

Die Unternehmenswebseite von Air Europa stellt die wichtigste digitale Plattform des Unternehmens dar. Über sie hat der Nutzer Zugang zu den Dienstleistungen bezüglich Buchung und Verwaltung von Flügen. Die Seite bietet wichtige Funktionen, etwa das Buchen von Flügen, Verwalten von Buchungen, Online-Check-in, Anzeigen von Fluginformationen und das Abschließen zusätzlicher Dienstleistungen.

Zur Zielgruppe gehören sowohl derzeitige als auch potenzielle Kunden der Fluggesellschaft: Privatreisende, Unternehmen, Agenturen und andere Profile, die an der von Air Europa angebotenen Flugbeförderung interessiert sind.

Beschreibung und Erklärung der Funktionsweise der Dienstleistung

Die Webseite bietet den Inhalt auf verschiedenen thematischen Bereichen an. Zugang zu diesen Bereichen bestehen über das Haupt Hauptmenü. Der Nutzer kann Flüge buchen, Reservierungen verwalten, online einchecken und Informationen über Flüge und Zusatzleistungen einsehen. Zur Plattform gehören auch Suchmaschinen, besondere Zugänge und Links zu anderen Funktionen und Dienstleistungen, die von Air Europa angeboten werden.

 

Die Erfüllung von Vorschriften

Von der Webseite wird die Vorschrift UNE-EN 301549:2022 nur teilweise erfüllt, da die unten aufgeführten Aspekte nicht eingehalten werden.

Auf der Plattform werden grundlegende Zugangsmöglichkeiten, u. a. eine klare Struktur, eine stimmige Hauptnavigation und ein reaktionsfähiger Modus eingehalten. Dennoch wurden einige Schwierigkeiten bei den Zugangsmöglichkeiten festgestellt. Zu diesen zählen schlecht strukturierte Überschriften, Links mit schlechter Beschreibung, Fehler bei der Navigationsreihenfolge auf der Tastatur, falsche Textalternativen, Probleme bei der Navigation auf der Tastatur u.v.m.

Die Schnittstellen wurden mithilfe automatisierter Tools und manueller Überprüfungen bewertet, wobei die Kriterien WCAG 2.1 Niveau AA und die Vorschrift UNE-EN 301549:2022 als Referenz zugrunde gelegt wurden.

Trotz dieser Bemühungen können weiterhin einige Probleme bezüglich des Zugangs. Diese werden im folgenden Abschnitt näher erläutert.


Nicht zugänglicher Inhalt

Die Nichteinhaltung der Vorschrift über die Barrierefreiheit:

  • 9.1.1.1 Nicht inhaltlicher Text – Es können Bilder vorhanden sein, deren Alternative nicht umgesetzt wurde oder die nicht zutreffend ist.

  • 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen – Es können Header-Elemente bestehen, die nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden oder deren logische Reihenfolge nicht stimmt. 

  • 9.1.3.5 Die Angabe des Eingabezwecks – Auf Formularen können Felder angegeben sein, deren Ausfüllen durch automatisierte Systeme nicht möglich ist. 

  • 9.1.4.1 Der Einsatz von Farbe – Es können Elemente vorliegen, deren Farbeinstellung es nicht ermöglicht, alle Informationen oder Funktionen zu vermitteln.

  • 9.1.4.3 Der Kontrast – Auf manchen Seiten können Elemente angegeben sein, deren Kontrast nicht ausreichend ist. 

  • 9.1.4.4 Die Änderung der Textgröße – Beim Ändern der Seitengröße oder des Inhalts können Schwierigkeiten auftreten.

  • 9.2.1.1 Die Tastatur – Es können Bestandteile auf der Seite bestehen, die per Tastatur nicht bedient werden können.

  • 9.2.4.1 Das Vermeiden von Blöcken – Es wurden keine Mechanismen zum Überspringen sich wiederholender Blöcke, z. B. Menüs oder Überschriften eingeführt. Dadurch wird eine effiziente Navigation behindert. 

  • 9.2.4.3 Die Reihenfolge des Fokus – Während des Navigierens ergibt die Fokusreihenfolge keinen logischen Sinn.

  • 9.2.4.4 Der Zweck der Links – Es können Links vorgegeben sein, deren Funktion und Zweck nicht ordnungsgemäß definiert sind. 

  • 9.2.4.5 Zahlreiche Wege - Die Website bietet kein alternatives Navigationssystem zum Menü.

  • 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen – Es können Überschriften auftauchen, die nicht klar oder kurz sind oder die keine Überschriften sein sollten.

  • 9.2.4.7 Sichtbarer Fokus – Bei einigen Links könnte der Fokus nicht angezeigt werden.

  • 9.4.1.2 Name, Funktion und Wert – Einige Bestandteile weisen keine richtige Definition bei Name, Funktion oder Wert auf.

  • 9.4.1.3 Statusmeldungen – Möglicherweise tauchen auf dem Bildschirm Elemente auf, deren Statusmeldung oder Rolle nicht richtig ausgewiesen sind.

  • 9.6 Konformitätsanforderungen der WCAG-Richtlinien – Nicht alle Kriterien der WCAG 2.1-Standards werden erfüllt.

Eine unverhältnismäßige Belastung:

nicht zutreffend

Nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung fallende Inhalte:

Externe Elemente oder Bauteile von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens. Für ihre Erfüllung ist der Anbieter oder Entwickler solcher Dienstleistungen verantwortlich.

 

Die zuständige Aufsichtsbehörde

 

Anmerkungen und Kontaktdaten

Mitteilungen bezüglich der Anforderungen der Zugänglichkeitsfreiheit der europäischen Richtlinie 2019/882 können eingereicht werden, z. B.:

  • Meldungen über evtl. Verstöße seitens der Webseite

  • Das Übermitteln sonstiger Schwierigkeiten beim Zugang auf die Inhalte

  • Das Einreichen sonstiger Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Zugänglichkeit der Webseite mittels des nachstehenden Kontaktformulars oder telefonisch unter 911401501, montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr.

Eingereicht werden kann:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der europäischen Richtlinie 2019/882

  • Ein Antrag auf zugängliche Informationen hinsichtlich:

    • vom Geltungsbereich ausgeschlossener Inhalte

    • Inhalte, die von der Einhaltung der Anforderungen auf Zugänglichkeit ausgenommen sind, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Im Antrag auf zugängliche Informationen müssen die Umstände, Gründe und die Anfrage klar dargelegt werden. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.

 

Vorbereitung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit  

Die vorliegende Erklärung wurde am 24.7.2025 erstellt.

Die Methode zur Vorbereitung der Erklärung bestand in einer externen Selbstbewertung, die von der Firma Tu Web Accesible durchgeführt wurde.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 24.7.2025
 


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