Unterstützung bei eingeschränkter Mobilität

Bis zum Einstieg in das Flugzeug oder bis zu Ihrem Sitzplatz? Sie entscheiden, welche Unterstützung Sie benötigen.

Bei Air Europa haben wir Vereinbarungen mit den Assistenzeinrichtungen an allen Flughäfen, die wir anfliegen, um Ihnen bei Bedarf den besten Unterstützungsservice kostenlos anbieten zu können. Sie können diesen Service anfordern, indem Sie hier klicken oder beim Kundenservice anrufen und so viele Einzelheiten wie möglich über die Art der eingeschränkten Mobilität, Anzahl der Begleitpersonen usw. angeben.

Wir empfehlen, dass Sie mindestens 2 Stunden vor dem Abflug am Flughafen erscheinen. Diese Anträge sind mindestens 48 Stunden vor Abflug anzufragen.

 

Arten der Unterstützung

Sie entscheiden, welche Art von Unterstützung Sie benötigen:

  • Rollstuhl für lange Wege: Wir begleiten Sie mit dem Rollstuhl vom Check-in-Schalter bis zum Einstieg in den Flieger und umgekehrt. Es ist nicht notwendig, Treppen hinauf- und/oder hinabzusteigen.
  • Rollstuhl bis zur Flugzeugkabinentür:  Wir unterstützen Sie bei langen Wegen sowie beim Hinauf- und Hinabsteigen der Treppe im Flugzeug. Sobald Sie im Flugzeug sind, sind Sie in der Lage, ohne Hilfe zu Ihrem Sitz zu gelangen.
  • Kompletter Rollstuhl-Service: Wir begleiten Sie vom Check-in-Schalter bis zu Ihrem Sitzplatz.

Wenn Sie Flüge mit mehreren Fluggesellschaften gebucht haben, müssen Sie sich mit der ausführenden Fluggesellschaft jedes Fluges in Verbindung setzen, um die Unterstützung für alle Reiseabschnitte zu vereinbaren

Wir bieten Ihnen die nötigen Mittel und Informationen, um Ihren eigenen Rollstuhl oder eine andere Mobilitätshilfe zu transportieren. Zusätzlich zu Ihrem Freigepäck können Sie 2 Mobilitätshilfen (Rollstühle, Gehhilfen, Stöcke, Krücken oder andere orthopädische Hilfsmittel) kostenlos mitnehmen.

Um uns dabei zu helfen, würden wir uns freuen, wenn Sie das folgende Formular ausgefüllt mitbringen:

Informationsblatt

Transport und Lagerung im Flugzeug

Um das Risiko einer Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe zu verringern, gelten die folgenden Größen- und Gewichtsbeschränkungen:

VORAUSSETZUNGEN
Flugzeugmodell B787 / A330 737 - 800 E195 ATR
Höhe 90 cm 84 cm 84 cm Kundendienst kontaktieren
Breite 90 cm 100 cm 100 cm
Länge 125 cm 125 cm 125 cm
Gewicht 150 kg 150 kg 150 kg

Mobilitätshilfen haben für uns Priorität vor allen anderen Transportgütern. Wenn es aufgrund von Größenbeschränkungen nicht in der Kabine aufbewahrt werden kann, wird es im Frachtraum des Flugzeugs untergebracht. Es ist jedoch erlaubt, es während des Boardings bis zum Einstieg in das Flugzeug mitzuführen. Dort wird es dann an den Air Europa-Koordinator übergeben. Nach dem Flug geben wir Ihnen beim Verlassen des Flugzeugs die Mobilitätshilfe zurück.

Informationen zu Rollstuhlbatterien

Helfen Sie uns beim Transport Ihres Rollstuhls, indem Sie unserem Kundendienst den eingebauten Batterietyp mitteilen.

 

Auslaufsichere Nassbatterie, Nickel-Metallhydrid- oder Trockenbatterie

Der Rollstuhl wird in aufrechter Position mit der Batterie an der Mobilitätshilfe befestigt transportiert und die Batterieklemmen werden gegen Kurzschlüsse geschützt. Wenn er nicht aufrecht transportiert werden kann, muss die Batterie entfernt und ordnungsgemäß geschützt werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern, wobei die Anweisungen des Herstellers zu beachten sind.

  • Es darf 1 Ersatzbatterie mitgeführt werden.

 

Auslaufsichere Nassbatterie

Die Batterie muss an der Mobilitätshilfe befestigt werden, die in aufrechter Position transportiert wird. Die Klemmen sind gesichert und gegen Kurzschlüsse geschützt. Wenn die Batterien nicht in der oben genannten Position befördert oder mit einem angemessenen Schutz versehen werden können, müssen sie entfernt und in einer festen, für Batterieflüssigkeit undurchlässigen Verpackung aufbewahrt werden.

 

Lithiumionen-Akku flüssig

Nicht klappbare Geräte

  • Die Batterien müssen im Gerät verbleiben.
  • Es gibt keine Höchstgrenze für Wh für Batterien, die in Rollstühlen oder Gehhilfen installiert sind.

Klappbare Geräte

Wenn Ihr Rollstuhl oder Ihre Gehhilfe eigens für die Entnahme der darin enthaltenen Batterien konzipiert ist, haben Sie folgende Anweisungen zu befolgen:

  • Entfernen Sie gemäß den Anweisungen des Herstellers alle Lithium-Batterien.
  • Schützen Sie alle entfernten Batterien folgendermaßen, um einen Kurzschluss zu verhindern: durch Abdecken freiliegender Anschlüsse mit Isolierband.
  • Legen Sie jede Batterie einzeln in einen Schutzbeutel und nehmen sie diese in Ihrem Handgepäck mit, um Schäden zu vermeiden.
  • Die maximal zulässige Leistung der Batterie beträgt 300 Wh, oder wenn das Gerät zwei Batterien verwendet, 160 Wh je Batterie.

Darüber hinaus ist es erlaubt, eine Ersatzbatterie mit maximal 300 Wh, oder zwei Ersatzbatterien mit jeweils maximal 160 Wh mitzuführen.

Unterstützung an Bord

Unser Kabinenpersonal ist darauf geschult, Ihre Sicherheit und Ihren Komfort an Bord zu gewährleisten. Sie können Ihnen bei der Benutzung des Flugzeugrollstuhls helfen, aber auch beim Ablegen oder Greifen von Gegenständen, beim Identifizieren von Lebensmitteln auf dem Tablett und beim Öffnen von Verpackungen.

Das Kabinenpersonal darf Ihnen jedoch nicht beim Essen, beim Toilettengang oder bei der Körperpflege helfen. Es darf keine medizinischen Eingriffe wie z. B. die Verabreichung von Spritzen vornehmen. Wenn Ihr Gesundheitszustand eine derartige Hilfeleistung durch andere Personen erfordert, müssen Sie mit einer dafür qualifizierten Begleitperson reisen.

Schaden melden

Sollten Sie Schäden an Ihrer Mobilitätshilfe, die während des Fluges aufgetreten sind, feststellen, informieren Sie bitte einen Mitarbeiter von Air Europa während Ihres Aufenthaltes am Flughafen.

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND FLÜSSIGKEITEN

Haben Sie Flüssigkeiten im Gepäck?

Gegenstände, die Flüssigkeiten oder Stoffe ähnlicher Konsistenz enthalten, dürfen in bis zu 10 Behältern à 100 ml (insgesamt 1 Liter) transportiert werden.

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KOMFORT UND WOHLBEFINDEN

Rückhaltevorrichtungen für Kinder

Minderjährige, die auf einem eigenen Sitzplatz reisen, können mit altersgerechten Rückhaltevorrichtungen befördert werden, sofern diese zugelassen und an den Sitzplatz angepasst sind. 

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VERBOTENE UND GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE

Verbotene Gegenstände

Gegenstände, die als Schlagobjekt, scharf oder schneidend gelten, können nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt „Verbotene Gegenstände“. .

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