Zuletzt aktualisiert am 29. April 2025
Aufgrund des Stromausfalls, der gestern die Iberische Halbinsel betroffen hat, bieten wir Ihnen Flexibilität bei Änderungen.
Obwohl unsere Flüge normal verkehren, empfehlen wir Ihnen, vor Ihrer Abreise den Status der Verkehrsmittel zu überprüfen und mehr Zeit als üblich für Ihre Reise einzuplanen und dabei stets die Anweisungen der Behörden zu befolgen.
Den Status Ihres Fluges können Sie hier überprüfen hier
Für betroffenen Passagiere mit Flügen von/zur Iberischen Halbinsel am 28. und 29. April (gebucht bis zum 28. April) bieten wir Folgendes an:
ÄNDERUNG DES DATUMS
Datumsänderung (Flug durchgeführt von Air Europa): innerhalb derselben Kabine, kostenlos und für Flüge bis einschließlich 11. Mai 2025.
- Wenn Sie den Flug in einem Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Verkaufsstelle.
- Wenn Sie den Flug direkt bei Air Europa gebucht haben, wenden Sie sich bitte an unser Callcenter.
Letzte Aktualisierung: 28. April 2025
Wir teilen Ihnen mit, dass für Dienstag, den 29. April, ein Streik der Flughafenmitarbeiter in Brüssel angekündigt wurde. Aus diesem von Air Europa unabhängigen Grund wurden folgende Flüge gestrichen:
ÄNDERUNG DES DATUMS
Änderung des Datums (von Air Europa durchgeführter Flug): kostenlos in derselben Kabinenklasse für Flüge bis einschließlich 6. Mai 2025. Die Änderung können Sie hier vornehmen.
Änderung der Flugroute
Änderung der Flugroute (von Air Europa durchgeführt): kostenlos von/nach Amsterdam (AMS), Frankfurt (FRA) oder Paris-Orly (ORY) in derselben Kabinenklasse für Flüge bis einschließlich 6. Mai 2025. Wenden Sie sich dazu bitte an unser Call Center
GUTSCHEIN ANFORDERN
Wenn Sie noch nicht wissen, wann Sie reisen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Ticketpreis als Gutschrift für einen zukünftigen Kauf zu speichern (gültig für alle von Air Europa angeflogenen Ziele, erstattungsfähig). Wenden Sie sich dazu bitte an unser Call Center
ERSTATTUNG
Wenn Ihr Flug gestrichen wurde und Sie eine Rückerstattung beantragen möchten:
- Wenn Sie den Flug in einem Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Verkaufsstelle.
- Wenn Sie den Flug direkt bei Air Europa gebucht haben, wenden Sie sich bitte an unser Callcenter.
Letzte Aktualisierung: 23. April 2025
Ab 2025 benötigen alle Passagiere, die nach Kuba reisen, ein physisches* oder digitales Visum (eVisa-Cuba).
Das Touristenvisum ist für eine einmalige Einreise nach Kuba für einen Aufenthalt von 90 Tagen gültig und kann um 90 Tage verlängert werden. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, müssen Sie ein neues Visum beantragen.
Sie können dies schnell und einfach direkt über unsere Website erledigen.
Klicken Sie hier, um es zu beantragen.
*Das physische Visum ist bis zum 30. Juni 2025 gültig und kann weiterhin bei den Konsulaten oder Botschaften Kubas erworben werden.
Letzte Aktualisierung: 23. April 2025
Ab 2025 müssen alle Passagiere, die nach Israel reisen und von der Visumpflicht befreit sind, mindestens 72 Stunden vor Abflug das Formular zur Beantragung einer elektronischen Reisegenehmigung (ETA) ausfüllen.
Die ETA ist 2 Jahre lang gültig und während dieser Zeit können Sie so oft Sie möchten nach Israel reisen, sofern jeder Besuch nicht länger als 90 Tage dauert. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, müssen Sie eine neue ETA beantragen.
Sie können diese schnell und einfach direkt über unsere Website beantragen.
Letzte Aktualisierung: 23. April 2025
Passagiere mit Flügen nach Großbritannien ab 2025
Ab 2025 benötigen alle Passagiere, die nach Großbritannien reisen, eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um in das Land einzureisen.
Die ETA ist 2 Jahre lang gültig. Während dieser Zeit können Sie so oft Sie möchten in das Vereinigte Königreich reisen, sofern jeder Aufenthalt 6 Monate nicht überschreitet. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, müssen Sie eine neue ETA beantragen.
Sie können diese schnell und einfach direkt über unsere Website beantragen.