Eine lächelnde Frau sitzt auf einem Bett und benutzt einen Laptop. Im Hintergrund sind eine Lampe und ein rundes Fenster zu sehen.

Beförderung zum endgültigen Zielflughafen

Wenn Sie Anschlussflüge haben und Ihr Gepäck bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel aufgeben möchten, empfehlen wir Ihnen, diesen Abschnitt aufzurufen.

Das sollten Sie wissen

Ihr Gepäck kann bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel durchgecheckt werden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  •  Alle Ihre Flüge sind unter derselben Buchungsnummer und Ticketnummer gebucht. Bestimmte Zollbestimmungen können jedoch verlangen, dass Sie Ihr Gepäck an einem Umsteigeflughafen abholen, bevor Sie Ihre Reise fortsetzen. Sie können diese Anforderungen auf dieser Seite einsehen oder sich an unseren Kundenservice wenden.
     
  •  Ihre Reise fällt unter keinen der folgenden Fälle, in denen das Durchchecken des Gepäcks bis zum endgültigen Reiseziel nicht möglich ist:
Wenn Sie den Flughafen wechseln müssen, beispielsweise bei einem Anschluss zwischen Buenos Aires Aeroparque und einem anderen Flughafen oder zwischen Paris-Orly und Paris Charles de Gaulle. Wenn Sie auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen müssen, beispielsweise auf einen Zug oder ein Schiff. Wenn Ihr Haustier im Frachtraum des Flugzeugs reist, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Informationen zu lesen: Reisen mit Haustieren.

 

 

Zollbestimmungen je nach Land und Art der Anschlussverbindung

Die Zollbehörden an jedem Flughafen legen die Anforderungen entsprechend den Vorschriften des jeweiligen Landes und der Art des Anschlussflugs fest. Bitte informieren Sie sich über die für Ihre Reise geltenden Bestimmungen.

Wenn Ihr Gepäck bis zum endgültigen Reiseziel durchgecheckt wurde, müssen Sie es erst am letzten Zielort Ihrer Reise abholen.

An diesen Flughäfen müssen Sie Ihr Gepäck bei der Ankunft abholen.

Die Kennzeichnung und Abholung Ihres Gepäcks hängt von der Art Ihrer Anschlussverbindung ab:

Bei einem Anschlussflug innerhalb des Landes:

Ihr Gepäck kann nur bis zum ersten Zielort durchgecheckt werden. Sie müssen es abholen und an den Check-in-Schaltern der Fluggesellschaft, die Ihren nächsten Flug durchführt, erneut aufgeben.

Bei einem internationalen Anschlussflug:

Ihr Gepäck kann bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel durchgecheckt werden. Die Zollkontrolle und die Gepäckabholung erfolgen am letzten Punkt Ihrer Reise.

Sie müssen Ihr Gepäck abholen und bei der Fluggesellschaft aufgeben, die Ihren nächsten Flug durchführt, auch wenn Ihr Gepäck bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel durchgecheckt wurde.

Die Gepäckabholung hängt von der Art Ihrer Anschlussverbindung ab:

Bei einem Anschlussflug innerhalb des Landes:

Ihr Gepäck kann bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel durchgecheckt werden. Sie müssen es jedoch in jedem Fall abholen und an den Check-in-Schaltern der Fluggesellschaft, die Ihren nächsten Flug durchführt, erneut aufgeben.

Bei einem internationalen Anschlussflug:

Wenn Ihr Gepäck bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel durchgecheckt wurde, holen Sie es am letzten Punkt Ihrer Reise ab.

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VERBOTENE UND GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE

Verbotene Gegenstände

Gegenstände, die als Schlagobjekt, scharf oder schneidend gelten, können nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt „Verbotene Gegenstände“. 

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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND FLÜSSIGKEITEN

Haben Sie Flüssigkeiten im Handgepäck?

Gegenstände, die Flüssigkeiten oder Stoffe ähnlicher Konsistenz enthalten, dürfen in bis zu 10 Behältern à 100 ml (insgesamt 1 Liter) transportiert werden.

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GEPÄCK

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