Haftungsbeschränkung

Bevor Sie zerbrechliches, verderbliches oder besonders wertvolles Gepäck aufgeben, ist es ratsam, eine Wertangabe zu machen.

Wenn Sie zerbrechliche, verderbliche oder wertvolle Gegenstände aufgeben,

übernimmt Air Europa keine Verantwortung für Schäden an Gegenständen, die als zerbrechlich (Glasflaschen, Gemälde, Kunsthandwerke, Souvenirs usw.), verderblich (Geld, Devisen, Schmuck, Kunstwerke, Edelmetalle, Silberwaren, Diplome oder andere Wertgegenstände) oder wertvoll (teure Kleidung, optische und/oder elektronische Geräte, Kameras aller Art, Musikinstrumente, Werkzeugkoffer, Geschäftsunterlagen, übertragbare Wertpapiere, Wertpapiere und Aktien, Pässe und andere Dokumente, jegliche Wertgegenstände, schlecht verpackte Sportausrüstung) gelten, über die gesetzlich festgelegten Grenzen hinaus. Der Passagier kann von einer höheren Haftungsbeschränkung profitieren, indem er spätestens zum Zeitpunkt des Check-ins eine besondere Erklärung abgibt und eine zusätzliche Gebühr entrichtet.

Vorfälle mit dem Gepäck

Bei Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks bzw. bei verspäteter Auslieferung des aufgegebenen Gepäcks wenden Sie sich bitte vor Verlassen des Gepäckausgaberaums an den Gepäckservice-Schalter. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen und den Gepäckermittlungsbericht (PIR), der für die Bearbeitung des Vorfalls notwendig ist.

 

Sollte der P.I.R. nicht eingereicht werden, übernimmt das Unternehmen keine Haftung für das Gepäck. Dies entspricht den Bestimmungen von Art. 31.1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnet wurde, und Art. 3.1 der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997.

Kleine Schäden am Gepäck

Kleine Schäden, die durch die Art, Mängel oder Defekte der Reise verursacht werden, liegen nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Eine sorgsame Verwendung der Koffer und das Einhalten der vom Hersteller vorgeschlagenen Gewichts- und Kapazitätsangaben helfen, solche Schäden zu vermeiden. Aus diesen Gründen übernehmen die Fluggesellschaften in Übereinstimmung mit dem Montrealer Übereinkommen keine Verantwortung für geringfügige Schäden an Gepäckstücken und an aus dem Gepäck herausragenden Zubehörteilen, die aus den oben genannten Gründen entstanden sind.

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND FLÜSSIGKEITEN

Haben Sie Flüssigkeiten im Gepäck?

Gegenstände, die Flüssigkeiten oder Stoffe ähnlicher Konsistenz enthalten, dürfen in bis zu 10 Behältern à 100 ml (insgesamt 1 Liter) transportiert werden.

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VERBOTENE UND GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE

Verbotene Gegenstände

Gegenstände, die als Schlagobjekt, scharf oder schneidend gelten, können nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt „Verbotene Gegenstände“. 

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WERTANGABE

Wertgegenstände im Gepäck

Wenn Sie Gegenstände von hohem Wert in Ihrem Gepäck mitführen, können Sie eine spezielle Wertangabe durchführen.

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