Sondergepäck in der Kabine

Sie möchten Ihr Gepäck mit in die Kabine nehmen, aber es überschreitet die zulässigen Maße oder das zulässige Gewicht für Handgepäck? Wir sagen Ihnen, wie Sie es trotzdem in der Kabine transportieren können.

Merkmale 

  • Wenn der Gegenstand wegen seiner Abmessungen oder seines Gewichts nicht in den Fächern oder unter dem Sitz untergebracht werden kann und der Passagier ihn mit sich führen möchte, muss er durch Besetzung eines oder mehrerer Sitze befördert werden.
  • Die Kosten für den Sitzplatz entsprechen dem geltenden Tarif zum Zeitpunkt des Kaufs, zzgl. der Flughafengebühren.
  • Das Sondergepäck darf in keinem Fall 75 kg (165 lb) für einen reservierten Sitzplatz noch die folgenden Größenbeschränkungen überschreiten, da diese an den auf dieser Strecke eingesetzten Flugzeugtyp gebunden sind. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, muss das Gepäck im Frachtraum transportiert werden.
  • Das Gepäck muss so verpackt werden, dass es am Sitzplatz festgemacht werden kann und sich der davor befindliche Sitz neigen lässt.
  • Die Sitzplätze an den Notausgängen dürfen nicht mit Gepäck belegt werden.
  • Der Passagier, der die Nutzung eines oder mehrerer Sitzplätze in der Passagierkabine für die Unterbringung von Gepäck (CBBG) beantragt, hat keinen Anspruch auf weiteres Freigepäck für diesen zusätzlich erworbenen Sitzplatz; gemäß der IATA-Entscheidung 720, Anlage „C“. 
  • Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, kontaktieren Sie unser Kundenservicecenter.

Maximale Abmessungen für den Transport in der Kabine

AUF DEM SITZ AN DIE RÜCKENLEHNE ANGELEHNT
120 cm (47 Zoll) Länge 160 cm (62 Zoll)
40 cm (15 Zoll) Breite 40 cm (15 Zoll)
45 cm (17 Zoll) Höhe 20 cm (8 Zoll)

AUF DEM SITZ AN DIE RÜCKENLEHNE ANGELEHNT
100 cm (39 Zoll) Länge 140 cm (55 in)
40 cm (15 Zoll) Breite 40 cm (15 Zoll)
45 cm (15 Zoll) Höhe 15 cm (6 Zoll)

 

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