Allgemeine Geschäftsbedingungen für medizinische Geräte
Bitte informieren Sie Air Europa bei der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor Abflug über den Transport von medizinischen Geräten an Bord, damit wir die Richtlinien für den Transport solcher Geräte überprüfen können.
Wenn Sie mit Medikamenten und/oder lebenswichtigen medizinischen Geräten reisen, können Sie diese zusätzlich zur Freigepäckmenge Ihres Tarifs in einem einzigen Gepäckstück kostenlos befördern, wobei das Gewicht von 23 kg nicht überschritten werden darf.
Damit Medikamente oder medizinische Geräte als lebensnotwendig angesehen werden, müssen Sie, sofern in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 10 Tagen vor dem geplanten Abreisedatum ein von Ihrem Arzt ausgestelltes Attest vorweisen können, in dem bestätigt wird, dass die Mitnahme dieser Medikamente oder Geräte unerlässlich ist.
Medikamente oder medizinische Geräte müssen getrennt vom regulären Freigepäck befördert werden, um die Identifikation beim Check-in zu erleichtern.
Die Verwendung von medizinischen Geräten auf den Notausgangssitzen ist nicht erlaubt.
Wenn es erlaubt ist und Sie das medizinische Gerät benutzen müssen, kann es folgendermaßen transportiert werden:
Wenn es während des Fluges nicht benutzt wird oder nicht benutzt werden darf:
Bei Air Europa benötigen wir für den Transport eines tragbaren Sauerstoffkonzentrators kein ärztliches Attest, solange dieser nicht während des Fluges benutzt werden muss.
Wenn die Benutzung während des Fluges erforderlich ist, wird ein ärztliches Attest benötigt, das innerhalb von 10 Tagen vor dem Abflug ausgestellt wurde. Das Dokument muss die folgenden Punkte enthalten:
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Modelle, die für den Transport und die Benutzung an Bord zugelassen sind:
Marke Modell
Apex Medical XT Fit
BMC Medical G2S C20
BMC Medical G3 C20
BMC Medical Resmart GII
BMC Medical Resmart Luna E20C-H-O
Breas I-Seep 25
Breas Vivo 40
Breas Z1 Auto (PowerShell 45 Wh o 99,4 Wh)
DeVibliss Healthcare Inc Intellipap Standard
DeVibliss Healthcare Inc Standard Plus
Flaem P1611EM-30
Lövenstein Prisma-20A
Lövenstein Prisma Soft Max
Lövenstein Prisma Smart
Philips Respironics Inc Dorma 100
Philips Respironics Inc Dream Station
Philips Respironics Inc Dream Station 60
Philips Respironics Inc REMstar
Philips Respironics Inc System One S60
Philips Respironics Inc Trilogy Evo
ResMed SAS AirMini
ResMed SAS AirSense 10
ResMed SAS AirSense 10 AutoSet
ResMed SAS AirSense 10 Elite
ResMed SAS AirSense 11
ResMed SAS AirSense 11 AutoSet
ResMed SAS AirSense 11 Elite
ResMed SAS Astral 100
ResMed SAS C- Series Tango
ResMed SAS S8 AutoSet II
ResMed SAS S8 Elite II
ResMed SAS S9 AutoSet
ResMed SAS S9 Elite
ResMed SAS S9 Escape
Sefam EcoStar
Sefam M 115514
Somnetics Transcend
Somnetics Transcend Auto
Somnetics Transcend 3- Mini CPAP
Weinmann Somnobalance
Yuwell YH-350 YH-725 BPAP
Um Ihr Atemhilfegerät benutzen zu können, ist ein ärztliches Attest erforderlich, das innerhalb von 10 Tagen vor dem Abflug ausgestellt wurde. Das Gerät muss außerdem mit einer Trocken-/Gelbatterie ausgestattet sein. Wenn es jedoch nicht während des Fluges verwendet werden muss, ist kein Attest erforderlich.
Folgende Geräte werden nicht akzeptiert:
Das Gerät kann unter dem Vordersitz oder auf dem Sitz neben Ihnen transportiert werden. Die letztere Option erfordert die Bezahlung eines zusätzlichen Sitzplatzes auf dem Flug. Wenn Sie es im Frachtraum transportieren möchten, muss es vollständig ausgeschaltet und geschützt sein, um Beschädigungen oder versehentliche Aktivierung zu vermeiden.
Die Mitnahme von Sauerstoffgeräten (Flaschen) für den persönlichen Gebrauch, einschließlich solcher, die komprimierten Sauerstoff und flüssigen Sauerstoff enthalten, ist auf Air Europa-Flügen nicht gestattet.
Der Transport dieser Flaschen, sowohl im Hand- als auch im aufzugebenden Gepäck, ist nur erlaubt, wenn das Regelventil abgeklemmt ist, sodass die Flasche komplett leer ist. Eine vorherige Genehmigung von Air Europa ist mindestens 48 Stunden vor Abflug erforderlich.
In Ausnahmefällen kann mit vorheriger Genehmigung des ärztlichen Dienstes von Air Europa medizinischer Sauerstoff mitgeführt und verwendet werden, sofern er von einem spezialisierten Unternehmen geliefert wird und die von dem jeweiligen Land, in das geflogen werden soll, festgelegten Anforderungen erfüllt sind.
Trockeneis ist in Mengen von maximal 2,5 kg pro Person erlaubt, wenn es zum Verpacken von verderblichen Substanzen verwendet wird, vorausgesetzt, das Gepäck ermöglicht den Austritt von Kohlendioxidgas und die Gegenstände, die Trockeneis benötigen, sind gekennzeichnet.
Für den Transport mit Air Europa ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, sowohl für den Transport im Handgepäck als auch für den Transport im aufgegebenen Gepäck.
Sie können Ihre Medikamente in der Kabine mitführen, sofern Sie die geltenden Sicherheits-, Flughafensicherheits- und Gefahrgutvorschriften einhalten.
Sie müssen Ihre Medikamente getrennt von Ihrem Hand- und aufgegebenen Gepäck mitführen, um sie beim Check-in schnell identifizieren zu können.
Wenn das Medikament eine ärztliche Genehmigung oder ein Rezept erfordert, führen Sie es immer mit sich.
Spritzen und andere Injektionsutensilien stehen nicht auf der Liste der verbotenen Gegenstände in der Kabine. Daher werden sie in der Kabine und im Frachtraum akzeptiert. Beim Einchecken muss jedoch ein ärztliches Attest vorgelegt werden, damit die Injektionsnadeln in die Kabine mitgenommen werden können.
Merkblatt für Passagiere, die ein ärztliches Attest benötigen
Falls Sie eine ärztliche Genehmigung für den Flug oder die Verwendung medizinischer Geräte während des Fluges benötigen, ist es erforderlich, das folgende Dokument auszufüllen und an die E-Mail-Adresse ssr.ux@air-europa.com zu senden, um eine Prüfung der Reise vorzunehmen:
Gegenstände, die Flüssigkeiten oder Stoffe ähnlicher Konsistenz enthalten, dürfen in bis zu 10 Behältern à 100 ml (insgesamt 1 Liter) transportiert werden.
Minderjährige, die auf einem eigenen Sitzplatz reisen, können mit altersgerechten Rückhaltevorrichtungen befördert werden, sofern diese zugelassen und an den Sitzplatz angepasst sind.
Gegenstände, die als Schlagobjekt, scharf oder schneidend gelten, können nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt „Verbotene Gegenstände“. .