Sicherheitsassistent oder qualifizierter Begleiter

Es kann Situationen geben, in denen es notwendig ist, mit einer Begleitperson zu fliegen.

Sicherheitsassistent oder qualifizierter Begleiter

Personen, die in Notfällen eigenverantwortlich handeln können, dürfen ohne Sicherheitsassistent reisen, was bedeutet: den Sicherheitsgurt lösen zu können und den Sitzplatz zu verlassen und ohne Hilfe zum Notausgang zu gelangen. Zusätzlich zum Ergreifen und Anpassen der Sauerstoffmaske sollte die Person die Sicherheitsanweisungen und Ratschläge für den Notfall verstehen.

Wenn eine Begleitperson erforderlich ist, muss sie auf Inlandsflügen über 12 und auf internationalen Flügen über 15 Jahre alt sein, muss bereit und in der Lage sein, Sicherheitsanweisungen zu verstehen und der Person im Notfall physisch zu helfen.

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