Sicherheitsmaßnahmen, Flüssigkeiten und Sonstiges.

Um Sie vor der Bedrohung durch Flüssigsprengstoffe zu schützen, hat die Europäische Union (EU) Sicherheitsmaßnahmen erlassen, die die Menge an Flüssigkeiten oder Substanzen ähnlicher Konsistenz begrenzen, die Passagiere beim Durchlaufen der Sicherheitskontrollen am Flughafen mit sich führen dürfen.

Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten

Im Handgepäck sind nur geringe Mengen an Flüssigkeiten erlaubt. Diese müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter aufbewahrt werden.

Welche Substanzen gelten als Flüssigkeiten?

Jeder der folgenden Substanzen oder von ähnlicher Konsistenz kann als Flüssigkeit betrachtet werden:

  • Wasser und Getränke.
  • Parfums, Gele, Cremes, Öle und Lotionen, einschließlich Zahnpasta.
  • Aerosole, Schäume, Deodorants und andere Inhaltsstoffe in Druckbehältern.

Sie können diese Substanzen in Geschäften am Flughafen (nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle) oder an Bord des Flugzeugs kaufen und als Handgepäck transportieren.

Sie können Medikamente und Babynahrung für die Reise mitnehmen. Diese müssen in einem durchsichtigen Beutel mitgeführt und bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Alkoholische Getränke

Der Alkoholgehalt darf 70 % des Volumens nicht überschreiten.

Alkoholische Getränke in Einzelhandelsverpackungen, die mehr als 24 Vol.-%, jedoch nicht mehr als 70 Vol.-% Alkohol enthalten, dürfen in Behältnissen mit einem Gesamtnettogehalt von 5 Litern pro Person befördert werden.

Getränke mit einem Alkoholgehalt von 24 % oder weniger (einschließlich alkoholfreier Getränke) unterliegen keinen Beschränkungen für den Transport im Frachtraum. Diese unterliegen jedoch den folgenden Bedingungen:

  • Sie sind vorzugsweise in Behältnissen zu transportieren, deren Gesamtinhalt 5 Liter nicht überschreitet. Zugelassene Behälter weisen folgende Merkmale auf:
    • Behälter für 3 Flaschen: 38 x 35 x 11 cm
    • Behälter für 2 Flaschen: 38 x 24,5 x 11 cm

Die Beförderung von Mengen über 5 Liter pro Passagier muss von Air Europa genehmigt werden.

Air Europa übernimmt keine Verantwortung für das Zerbrechen von Flüssigkeitsbehältern oder zerbrechlichen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck, auch wenn es in einer Spezialverpackung transportiert wird.

Olivenöl

Der Transport von Olivenöl ist an Bord von Air Europa Flügen begrenzt, um Undichtigkeiten zu vermeiden, die das Flugzeug beschädigen oder gefährden könnten.

Olivenöl wird in einem Air Europa-Flugzeug nur akzeptiert, wenn sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • In Flaschen abgefülltes Olivenöl kann nur als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
  • 5 % des Flascheninhalts muss leer sein, um ein Auslaufen unter Druck zu vermeiden.
  • Der Haftungsausschluss muss beim Check-in unterzeichnet werden, und bei Überschreitung der Freigepäckmenge wird eine Gebühr fällig.

Verpackung:

  • Der Behälter muss in einem stabilen, wasserdichten und dicht verschlossenen Plastikbeutel mit Reißverschluss oder Schnürverschluss aufbewahrt werden.
  • Anschließend sollte dieser in einen zweiten starken, wasserdichten Plastikbeutel gelegt werden, der mit einem Reißverschluss oder einem Schnürverschluss verschlossen wird.
  • Die ineinanderliegenden Beutel sollten in einer stabilen Schachtel mit einer inneren Schutzschicht (z. B. Papier, Luftblasenfolie, Schaum) aufbewahrt, abgedeckt und mit einem Etikett gekennzeichnet werden.
  • Das Paket muss das Etikett "Fragile" tragen.

Haftungsbeschränkung:

  • Air Europa kann die zollrechtliche Zulassung von im Flugzeug eingeführtem oder ausgeführtem Olivenöl nicht garantieren.
  • Air Europa haftet nicht für Schäden oder Undichtigkeiten, die während des Gepäckabfertigungsprozesses im Container auftreten können.

Sicherheitsmaßnahmen für pulverförmige Substanzen

Aus Sicherheitsgründen ist es auf Flügen in die USA verboten, pulverförmige Substanzen von 350 ml (12 oz.) oder mehr im Handgepäck in der Passagierkabine mitzuführen.

Im aufgegebenen Gepäck können pulverförmige Substanzen in beliebiger Menge mitgeführt werden. Beispiele für pulverförmige Substanzen: Mehl, Zucker, gemahlener Kaffee, Gewürze, Milchpulver oder Babymilch, Kosmetika usw.

Ausnahmen: Verschreibungspflichtige Medikamente, Babynahrung, sterbliche Überreste und Duty-Free-Produkte, die in dem entsprechenden STEB (Secure Tamper Evident Bag) transportiert werden.

Diese Maßnahmen wurden von der US-Behörde vorgeschrieben. Für weitere Informationen: www.tsa.gov

Sicherheitsvorschriften am Flughafen

Für eine schnelle und effektive Abwicklung der Sicherheitskontrolle ist es notwendig:

  • Alle Flüssigkeiten in einem durchsichtigen Beutel, getrennt vom Handgepäck, zu verstauen und in die Ablage zu legen.
  • Ihren Mantel oder Ihre Jacke auszuziehen und in die Ablage zu legen.
  • Auch Laptops und andere ähnliche elektronische Geräte mit ihren Schutzhüllen separat vorzuzeigen und sie in die Ablage zu legen.
MEDIZINISCHE UNTERSTÜTZUNG

Transport von Trockeneis

Der Transport von bis zu 2,5 kg Trockeneis pro Person ist mit vorheriger Genehmigung von Air Europa gestattet. 

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MEDIZINISCHE UNTERSTÜTZUNG

Medikamente im Gepäck

Medikamente müssen getrennt von Ihrem Hand- und aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, um sie beim Check-in schnell identifizieren zu können. Sie müssen außerdem den Gefahrgutvorschriften entsprechen. 

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UNTERSTÜTZUNG BEI EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Flughafen-Assistenz-Service

Wir unterstützen Sie bei langen Wegen, beim Hinauf- und Hinabsteigen der Treppe im Flugzeug und begleiten Sie bis zu Ihrem Sitz.


Sie entscheiden, welche Art von Unterstützung Sie benötigen. 

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Fragen zu Flüssigkeiten

Im Handgepäck sind nur geringe Mengen an Flüssigkeiten erlaubt. Diese müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter aufbewahrt werden.

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Waren diese Informationen für Sie von Interesse?
  • Pro Passagier dürfen bis zu 2 Liter Desinfektionsgel auf Alkoholbasis in Behältern von maximal 0,5 Litern im Hand- oder aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
  • Diese Behälter müssen ordnungsgemäß verschlossen sein.
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