Kognitive und sensorische Unterstützung

Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie bei allen kommunikativen oder orientativen Angelegenheiten zu unterstützen.

Kognitive Unterstützung

Bei Air Europa bieten wir die Möglichkeit, Passagiere mit kognitiven und entwicklungsbedingten Schwierigkeiten zu begleiten und zu unterstützen, indem wir sie bei Abflügen bis zur Tür des Flugzeugs und bei Ankünften bis zum Ausgang des Flughafens begleiten. Außerdem helfen wir ihnen ihre Anschlussflüge zu finden.

Wenn der Passagier auf einem Inlandsflug unter 12 Jahren bzw. auf einem internationalen Flug unter 15 Jahren alt ist oder Schwierigkeiten hat, die Anweisungen des Air Europa-Personals zu verstehen, muss er von einer qualifizierten Person begleitet werden. 

Der Service ist völlig kostenlos.

Sie können weitere Informationen erhalten oder den Service beauftragen, indem Sie sich an unseren Kundendienst wenden.

Sensorische Unterstützung

Zögern Sie nicht, unseren Kundendienst oder das Flughafenpersonal zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen.

Unsere Mitarbeiter sind darin geschult, Kommunikationsmethoden mit Menschen mit Hör-, Sprech- oder Sehschwierigkeiten anzuwenden. Es bedeutet nicht notwendigerweise, dass sie die Gebärdensprache beherrschen. Bei Bedarf helfen wir Ihnen beim Ein- und Aussteigen oder begleiten Sie zu den Anschlussflügen.

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND FLÜSSIGKEITEN

Haben Sie Flüssigkeiten im Gepäck?

Gegenstände, die Flüssigkeiten oder Stoffe ähnlicher Konsistenz enthalten, dürfen in bis zu 10 Behältern à 100 ml (insgesamt 1 Liter) transportiert werden.

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KOMFORT UND WOHLBEFINDEN

Rückhaltevorrichtungen für Kinder

Minderjährige, die auf einem eigenen Sitzplatz reisen, können mit altersgerechten Rückhaltevorrichtungen befördert werden, sofern diese zugelassen und an den Sitzplatz angepasst sind. 

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VERBOTENE UND GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE

Verbotene Gegenstände

Gegenstände, die als Schlagobjekt, scharf oder schneidend gelten, können nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt „Verbotene Gegenstände“. .

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